wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16.09.2020
5 A 35/20 -

Auf Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sind nur themenbezogene Kommentare zulässig

Recht der Rundfunkanstalt zur Löschung nicht themenbezogener Kommentare

Die Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt stellt ein Telemedienangebot im Sinne von § 11 d des Rund­funk­staats­vertrags (RStV) dar. Da die Telemedien nach § 11 d Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV journalistisch-redaktionell veranlasst sein müssen, sind auf der Facebook-Seite nur themenbezogene Kommentare zulässig. Nicht themenbezogene Kommentare müssen daher von der Rundfunkanstalt gelöscht werden. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2018 verfasste ein Facebook-Nutzer zu einem Beitrag auf der Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mehrere Kommentare. Diese wurden von der Rundfunkanstalt mit dem Hinweis, dass diese keinen Bezug zum Thema des Beitrags haben, gelöscht. Gegen die Löschung wehrte sich der Facebook-Nutzer mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Er hielt die Löschung für rechtswidrig.

Verwaltungsgericht wies Klage ab

Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach müssen die geposteten Kommentare auf der Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt einen konkreten Themenbezug habe. Sachfremde Beiträge müssen daher im Rahmen des virtuellen Hausrechts der Rundfunkanstalt gelöscht werden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Zulässigkeit der Löschung der Kommentare

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Die Löschung der Kommentare sei zulässig gewesen. Bei der Facebook-Seite des Beklagten handele es sich um ein Telemedienangebot im Sinne von § 11 d RStV. Nach § 11 d Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV dürfe eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nur Telemedien anbieten, die journalistisch-redaktionell veranlasst und gestaltet sind. Foren und Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung seien unzulässig. Aus diesem Grund müsse eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht themenbezogene Kommentare auf seiner Facebook-Seite löschen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2020
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Saechsisches-OVG_5-A-3520_Auf-Facebook-Seite-einer-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalt-sind-nur-themenbezogene-Kommentare-zulaessig.news29390.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29390 Dokument-Nr. 29390

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.