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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Vertretern der Presse ein unmittelbarer Anspruch auf Zugang zu einer Einwohnerversammlung nicht zusteht.
Im zugrunden liegenden Fall hatte die Stadt Burgstädt bei einer Einwohnerversammlung am 27. Januar 2016 den Kreis der Teilnehmer überwiegend auf ihre Einwohner beschränkt und eine Redakteurin der "Freien Presse" zur Einwohnerversammlung nicht zugelassen.
Der hiergegen gerichteten Klage des Medienunternehmens gab das Verwaltungsgericht Chemnitz statt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht und entschied, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2019
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
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