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In Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen in Sachsen dürfen Verkaufsstellen weiter sonntags geöffnet werden. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit einen Normenkontrollantrag der Evangelischen Landeskirche zurück.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Landeskirche mit einem Normenkontrollantrag gegen eine vom vormaligen Regierungspräsidium Dresden (nunmehr: Landesdirektion Dresden) am 15. Juli 2008 erlassene Rechtsverordnung. In dieser Verordnung werden zum einen die Gemeinden Eibau und Oybin (beide Landkreis Löbau-Zittau) zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen erklärt. Zum anderen wird darin bestätigt, dass die Gemeinden, die bereits früher zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen erklärt worden sind, ihren Status behalten.
Die Erklärung zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen hat nach dem Sächsischen
Die Erklärung von Eibau und Oybin zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen und damit einhergehende weitere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2011
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10975
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