kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das im Freistaat Sachsen grundsätzlich geltende staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten verstößt seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und des hierzu ergangenen Sächsischen Ausführungsgesetzes aller Voraussicht nach weder gegen die grundgesetzlich in Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit noch gegen die europarechtlich garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 und Art. 49 EG). Eine für sofort vollziehbar erklärte Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten durch eine Privatperson unter Abänderung einer anderslautenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden wurde vom Sächsischen Oberveraltungsgericht für zulässig angesehen.
Zur Begründung seiner im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus: Auf der Grundlage des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen und des hierzu ergangenen Sächsischen Ausführungsgesetzes sei dem Antragsteller zu Recht die Vermittlung von
Durch die Neuregelung des Glücksspielrechts zum 01.01.2008 lägen nunmehr Regelungen vor, die in hinreichendem Maß eine suchtpräventive Ausrichtung des staatlichen Sportwettenmonopols gewährleisteten. Dies dürfte insbesondere für die Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen auf eine Annahmestelle je 3.200 Einwohner gelten. Das bisher festzustellende Regelungsdefizit könne als behoben angesehen werden, wodurch insbesondere die mit dem Verbot einhergehende Einschränkung der Berufsfreiheit als gerechtfertigt erscheine. So seien die Annahmestellen jetzt gesetzlich verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten, der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen, Aufklärung zum Spieler- und Jugendschutz zu leisten und sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Sofern im Einzelfall insbesondere die Kontrolle des Verbots der Aufforderungswerbung noch nicht konsequent umgesetzt würde, bestünden aber gleichwohl keine Anhaltspunkte dafür, dass es im Freistaat
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Sachsen vom 10.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Saechsisches-OVG_3-BS-17907_Staatliches-Sportwettenmonopol-im-Freistaat-Sachsen-ist-rechtmaessig~N8002
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8002
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.