wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.08.2014
L 3 AL 1/13 B PKH -

Arbeitslosmeldung hat immer persönlich zu erfolgen

Telefonische Mitteilung beim Callcenter der Agentur für Arbeit nicht ausreichend

Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit dem Gesetzeswortlaut nach immer persönlich zu erfolgen hat. Eine telefonische Mitteilung bei einem von der Agentur für Arbeit betriebenen Callcenter ist nicht ausreichend.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wollte mit ihrer Klage Arbeitslosengeld I für die Tage nach einer telefonischen Rückmeldung, aber vor der persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ausgezahlt bekommen. Sie war zuvor arbeitslos gewesen, hatte sich aber in der Hoffnung, ab dem nächsten Monatsersten eine Beschäftigung anzutreten, bei der Agentur für Arbeit abgemeldet. Als das Beschäftigungsverhältnis wider Erwarten doch nicht zustande kam, meldete sie sich zunächst nur telefonisch bei dem von der Agentur für Arbeit betriebenen Callcenter.

Meldepflichtiger muss in eigener Person bei der Arbeitsagentur erscheinen

Das Sächsische Landessozialgericht entschied jedoch, dass dies als Arbeitslosmeldung nicht ausreiche. Die Arbeitslosmeldung müsse nämlich nach dem Gesetzeswortlaut persönlich erfolgen, was bedeute, dass der Meldepflichtige in eigener Person bei der Arbeitsagentur erscheinen müsse. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitslose eine Beschäftigung tatsächlich nicht antrete, sich zuvor aber bei der Arbeitsagentur aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2014
Quelle: Sächsisches Landessozialgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Dresden, Urteil vom 07.12.2013
    [Aktenzeichen: S 31 AL 817/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Saechsisches-LSG_L-3-AL-113-B-PKH_Arbeitslosmeldung-hat-immer-persoenlich-zu-erfolgen.news19172.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19172 Dokument-Nr. 19172

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.