wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.05.2017
L 1 KR 244/16, 233/16, 257/16, 23/17, 49/17 und 50/17 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie

Ambulante Versorgung hat Vorrang

Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei einer stationären Chemotherapie, wenn diese auch ambulant hätte erfolgen können. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht in einer Reihe von Verfahren entschieden.

In den vorliegenden Verfahren hatte das Krankenhaus gegen die Kostenablehnung Klage beim Sozialgericht erhoben, weil nicht abzusehen gewesen sei, dass die Chemotherapie komplikationslos verlaufen werde; außerdem sei die Therapie als stationäre Behandlung günstiger als eine ambulante Behandlung. Der Bezug der nötigen Medikamente über Apotheken würde höhere Kosten verursachen.

Ambulante vertragsärztliche Versorgung auch bei höheren Kosten Vorrang

Weder das Sozialgericht noch das Sächsische Landessozialgericht haben diese Argumentation gelten lassen. Würde ein Versicherter in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, obwohl dies nicht im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich war, weil eine ambulante Krankenbehandlung ausgereicht hätte, stehe dem Krankenhausträger weder ein Vergütungsanspruch nach dem DRG-Fallpauschalensystem noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch zu; dies gelte auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Krankenkasse höhere Kosten als die stationäre Krankenhausbehandlung verursachen würde, so das Gericht. Nach der Konzeption des Gesetzgebers sei die ambulante vertragsärztliche Versorgung vorrangig zu nutzen. Es handele sich daher um eine Fehlbelegung, weil die vollstationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich gewesen sei. Die Beurteilung dieser Frage richte sich allein nach medizinischen Erfordernissen. Solche medizinischen Gründe lagen in den entschiedenen Fällen nicht vor. Hinzu komme, dass die öffentlichen Apotheken bei der Abgabe von Medikamenten an die vorgegebenen Preise gebunden seien. Diese gesetzliche Vorgabe könne durch die Kostenvorteile der Krankenhausapotheke unterlaufen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2017
Quelle: Sächsisches Landessozialgericht/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Saechsisches-LSG_L-1-KR-24416233162571623174917-und-5017_Kein-Anspruch-auf-Kostenuebernahme-fuer-stationaere-Chemotherapie.news24651.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24651 Dokument-Nr. 24651

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.