kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Sommerferienumgang mit einem zweijährigen Kind ist regelmäßig auf zwei Wochen zu begrenzen. Eine längere Trennung des Kindes von der Hauptbetreuungsperson in diesem Alter ist bei Spannungen in der Elternbeziehung unzulässig. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht St. Wendel im Oktober 2017 in einem Sorgerechts- und Umgangsverfahren zweier in Trennung lebender Eltern einer zweijährigen Tochter unter anderem über den
Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Im Rahmen des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 BGB sei grundsätzlich auch die Einräumung von
Der Sommerferienumgang sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts auf zwei Wochen zu begrenzen, da eine längere Trennung des zweijährigen Kindes von seiner Hauptbetreuungsperson unter Bindungsaspekten zu lang erscheine, wenn die Elternbeziehung nicht spannungsfrei sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2019
Quelle: Saarländische Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Saarlaendisches-Oberlandesgericht_6-UF-11617_Angemessener-Sommerferienumgang-bei-zweijaehrigem-Kind-betraegt-zwei-Wochen~N27329
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27329
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.