kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird der Betreiber eines sozialen Netzwerks dazu aufgefordert ein gesperrtes Nutzerkonto wiederherzustellen, so steht ihm eine angemessene Prüffrist zu. Der Plattformbetreiber kommt jedenfalls dann nicht in Verzug mit der Wiederherstellung, wenn seit der anwaltlichen Aufforderung lediglich 11 Tage und seit dem Fristablauf nur vier Tage verstrichen sind. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 wurde das Konto einer Nutzerin von Instagram deaktiviert. Die Nutzerin war damit nicht einverstanden und forderte die Plattformbetreiberin über ihren Anwalt dazu auf, ihr Konto wiederherzustellen. Es wurde dabei eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Vier Tage nach Ablauf der Frist beantragte die Nutzerin schließlich beim Landgericht Saarbrücken eine
Das Oberlandesgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Nutzerin habe in entsprechend des Rechtsgedankens des § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen, da sie den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ohne ausreichende Veranlassung
Durch den Ablauf der gesetzten Frist sei die Plattformbetreiberin nicht wirksam in Verzug gesetzt worden, so das Oberlandesgericht. Da ein Anspruch geltend gemacht wurde, dessen Berechtigung offensichtlich einer Überlegung bedurft habe, habe die Plattformbetreiberin nach Treu und Glauben eine angemessene Prüffrist zugestanden. Diese Frist sei jedenfalls bis zur Einreichung des Antrags, 11 Tage nach der anwaltlichen Aufforderung und vier Tage nach Ablauf der darin gesetzten Frist, noch nicht verstrichen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2023
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Saarlaendisches-Oberlandesgericht_5-W-7922_Betreiber-eines-sozialen-Netzwerks-steht-nach-Aufforderung-zur-Wiederherstellung-eines-gesperrten-Nutzerkontos-angemessene-Prueffrist-zu~N32476
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 32476
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.