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Das Saarländische Oberlandesgericht hat den Verursacher eines Verkehrsunfalls und seine Haftpflichtversicherung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Bei dem Autounfall erlitt der Kläger eine HWS-Distorsion sowie ein posttraumatisches Cervikalsyndrom. Ferner leidet der 39-jährige Kläger unter fortwährenden Schwindelattacken.
Der verletzte Kläger war nach dem
Allein diese umfangreichen, die Lebensführung und das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigenden ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen gebieten nach Auffassung des Gerichts die Anhebung des üblicherweise für leichte HWS-Distorsionen anzuerkennenden Schmerzensgeldbetrags.
Entscheidend bei der Bemessung des zugesprochenen Schmerzensgeldes von 6.000 Euro waren für das Gericht allerdings die gravierenden Auswirkungen der als Folge des Schleudertraumas auftretenden Schwindelattacken des Klägers. Der Kläger leidet etwa fünf- bis siebenmal pro Tag unter solchen Attacken. Im Regelfall kann er die Attacken dadurch in den Griff bekommen, dass er sein Auge auf einen Punkt fixiert. Ein Schwindelanfall dauert ca. drei bis fünf Minuten.
Nach Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist eine Heilung von diesen Schwindelattacken in Zukunft nicht zu erwarten. Der zum Unfallzeitpunkt 39-jährige Kläger muss also wahrscheinlich sein ganzes weiteres Leben lang mit der nicht unerheblich belastenden Beeinträchtigung leben. Die Lebensfreude des Klägers wird dabei auch dadurch beeinträchtigt, dass die Schwindelattacken plötzlich und unvorhergesehen auftreten.
Danach hält das Oberlandesgericht ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2016
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/we)
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Dokument-Nr. 22636
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