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Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht im Falle der Beschädigung eines Pkw durch eine Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle nur dann, wenn der Polizei eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarland hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer
Das Landgericht Saarbrücken wies die Schadensersatzklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Das Oberlandesgericht Saarland bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ein Anspruch auf
Gemäß § 36 Abs. 5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Saarland, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25402
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