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Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat einer bei einem Autounfall verletzten Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gegen den Unfallverursacher zugesprochen. Dieser hatte den Unfall aufgrund unzureichender Sorgfalt beim Fahrspurwechsel verschuldet. Durch den Unfall erlitt die Klägerin ein HWS-Schleudertrauma, zu dem sie jedoch keine näheren Ausführungen hinsichtlich ihrer Beschwerden und des weiteren Heilungsverlaufs machte.
Bei dem
Das Oberlandesgericht entschied deshalb, dass aufgrund dieses Unfallhergangs der
Ein Mitverschulden der Klägerin, die nicht zu schnell gefahren war, konnte das Gericht hingegen nicht feststellen.
Durch den Unfall erlitt die Klägerin ein HWS-Schleudertrauma. Sie hatte nach dem Unfall
Mangels näherer Schilderung der Beschwerden sowie des weiteren Behandlungs- bzw. Heilungsverlaufs durch die Klägerin hielt das Oberlandesgericht ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2016
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/we)
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Dokument-Nr. 22734
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