wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.04.2023
3 U 11/23 -

Rotlichtverstoß verdrängt Betriebsgefahr und geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in Kreuzungsbereich Einfahrenden

Rotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten

Ein Rotlichtverstoß stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar und verdrängt daher regelmäßig die Betriebsgefahr und ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht des Saarlandes im Frühjahr 2023 über eine Haftungsverteilung in einer Verkehrsunfallsache nach einem Rotlichtverstoß zu entscheiden. Das Landgericht Saarbrücken hatte wegen eines Mitverschuldens auf seitens der bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden eine Mithaftung in Höhe von 25 % angenommen.

Etwaiges Mitverschulden wird von Rotlichtverstoß verdrängt

Das Oberlandesgericht des Saarlandes entschied anders. Ein etwaiges Mitverschulden der bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden sei als gering zu bewerten und trete daher vollständig hinter das vergleichsweise schwere Verschulden des Rotlichtverstoßes. Bereits das Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage sei wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als grob fahrlässig zu bewerten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2022
    [Aktenzeichen: 5 O 62/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Saarlaendisches-Oberlandesgericht_3-U-1123_Rotlichtverstoss-verdraengt-Betriebsgefahr-und-geringfuegiges-Verschulden-des-bei-Gruenlicht-in-Kreuzungsbereich-Einfahrenden.news33011.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33011 Dokument-Nr. 33011

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.