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Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid an einen Antragsteller, obwohl dieser nur als Duplikat für den internen Gebrauch erstellt war, ist die Behörde zur Leistung verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Der aus dem Rheingau stammende Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte bei der Deutschen
Die Beklagte teilte dem zwischenzeitlich wieder als Ingenieur tätigen Kläger mit, dass die
Das Sozialgericht Wiesbaden verurteilte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2011
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
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