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Beginn und Ende der zum 1. April 2007 eingeführten sog. „Auffang-Versicherungspflicht“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung waren vom Sozialgericht Wiesbaden zu klären. Die 17. Kammer verpflichtete eine Krankenkasse, den 71- jährigen Antragsteller vorläufig als Pflichtmitglied zu führen.
Die Auffang-Versicherungspflicht – eine der wesentlichen Neuerungen der letzten Gesundheitsreform – soll Menschen ohne jede Absicherung im Krankheitsfall den Zugang zur Gesetzlichen
Ein Rentner ohne
Dieser Argumentation folgte das Gericht im Eilverfahren nicht, nachdem auch das Sozialamt des zuständigen Landkreises die Ausstellung von Krankenscheinen verweigerte. Das Gericht verpflichtete die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Wiesbaden vom 31.10.2007
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Dokument-Nr. 5103
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