wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 23.06.2006
S 1 U 1528/04 -

Unfallversicherung: Auf der Dienstreise ist nicht jeder Weg zur Kneipe versichert

Arbeitsunfall erfordert "inneren Zusammenhang" zwischen Verhalten des Versicherten und Beschäftigungsverhältnis

Ein Flugbegleiter, der auf Mallorca nach dem gemeinsamen Abendessen mit der Crew noch einmal zum "gemütlichen Ausklang" des Abends zu einer Kneipe aufbrach und dann Opfer eines Raubüberfalls wurde, erhält keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

Ein Arbeitsunfall erfordert immer einen "inneren Zusammenhang" zwischen dem Verhalten des Versicherten, das zum Unfall geführt hat, und dem Beschäftigungsverhältnis. Zwar kann bei Dienstreisen wegen des notwendigen Aufenthalts in einer fremden Stadt dieser Zusammenhang auch bei Tätigkeiten anzunehmen sein, die sonst in die private Sphäre fallen. Gleichwohl kommt es auf die konkrete Betätigung an, die zum Unfall geführt hat. So stand der Weg zum Abendessen grundsätzlich noch im Zusammenhang zur Tätigkeit, die den Aufenthalt auf der Insel notwendig machte. Auf dem Weg zu einer Kneipe, bei dem sich der Kläger vom Crewhotel noch einmal entfernte, widmete sich der Kläger indes rein privaten Belangen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Wiesbaden vom 23.06.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Wiesbaden_S-1-U-152804_Unfallversicherung-Auf-der-Dienstreise-ist-nicht-jeder-Weg-zur-Kneipe-versichert.news4094.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4094 Dokument-Nr. 4094

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.