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Einem Facharzt für Urologie kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden, wenn die urologische Praxis ohne Beachtung der seit Jahren gültigen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards betrieben wird. Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Vertragsarzt eine Untersagungsverfügung nicht beachtet und weiterhin vertragsärztliche Leistungen abrechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls - Facharzt für Urologie - wandte sich gegen die Entziehung seiner
Das Sozialgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Berufungsausschusses, dem Kläger die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2020
Quelle: Sozialgericht Stuttgart, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28438
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