wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.02.2013
S 5 AL 4769/12 -

Arbeitsloser muss auch während des Kündigungs­schutz­verfahrens für Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen

Verweigerte Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung führt zum Wegfall von Arbeitslosengeld

Auch während der Dauer eines Kündigungs­schutz­verfahrens muss ein Arbeitsloser den Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, nachdem er von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war. Gegen die Kündigung erhob er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die Agentur für Arbeit bewilligte zunächst vorläufig Arbeitslosengeld. Weiter übersandte sie dem Kläger ein Stellenangebot, verbunden mit der Aufforderung, sich dort zu bewerben. Dies lehnte der Kläger unter Hinweis darauf ab, dass er während des Kündigungsschutzverfahrens kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen dürfe. Auch weigerte er sich, an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Daraufhin hob die Agentur für Arbeit die Bewilligung des Arbeitslosengeldes auf, weil der Kläger den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehe.

Arbeitsloser muss für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit verfügbar sein

Das Sozialgericht Stuttgart hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen. Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist u. a. das Vorliegen von Arbeitslosigkeit (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Arbeitslosigkeit setzt gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III auch voraus, dass der Arbeitslose den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht gemäß § 138 Abs. 5 SGB III zur Verfügung, wer

1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,

2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,

3. bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben, und

4. bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.

Voraussetzungen für Gewährung von Arbeitslosengeld nicht gegeben

Eine Ausnahme während der Dauer einer Kündigungsschutzklage sieht die gesetzliche Regelung nicht vor. Da der Kläger vorliegend weder bereit war, eine Beschäftigung aufzunehmen, noch an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen, sah das Gericht die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld als nicht gegeben an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2013
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-5-AL-476912_Arbeitsloser-muss-auch-waehrend-des-Kuendigungsschutzverfahrens-fuer-Vermittlungsbemuehungen-der-Agentur-fuer-Arbeit-zur-Verfuegung-stehen.news16548.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16548 Dokument-Nr. 16548

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.