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Eine Laktoseintoleranz rechtfertigt in der Regel keinen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, leidet an einer
Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die im Regelbedarf pauschalierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts deckten grundsätzlich auch den Bedarf an einer ausgewogenen Ernährung (Vollkost). Das Gesetz sehe einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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