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Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer bei einem nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Behandler durchgeführten Therapie, wenn sie zum Zeitpunkt der erfolglosen Anfragen an Vertragstherapeuten nach aktuell freien Therapieplätzen bereits, ohne sich zunächst an die Krankenkasse gewandt zu haben und vor Bemühungen um einen Therapieplatz bei Vertragstherapeuten, die Therapie begonnen hatten und sich nach den Absagen der Vertragstherapeuten nicht mehr weiter um das Erlangen eines Therapieplatzes bei einem Vertragstherapeuten bemühen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte nach der Entlassung aus einer stationären Psychotherapie eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten begonnen, der ihr bekannt altersbedingt nicht über eine Zulassung zur gesetzlichen
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Eine Behandlung eines nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Behandlers müssen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2020
Quelle: Sozialgericht Stuttgart, ra-online (pm/ab)
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