wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.2014
S 18 AS 1411/11 -

Jobcenter kann zur Kostenübernahme für Beschaffung und Einbau von Heizkörpern oder Öfen in Mietwohnung verpflichtet werden

Erforderliche Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft stellen zu übernehmende Kosten der Unterkunft dar

Bewohnt ein Leistungs­berechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der Kläger hatte laut Mietvertrag eine Wohnung ohne Heizung angemietet. Die bei Anmietung der Wohnung vorhandene Nachtspeicherheizung hatte er gegen eine Ablösesumme vom Vormieter übernommen. Nachdem diese während der Mietzeit defekt geworden waren, beschaffte sich der Kläger Gasöfen, welche er in der Wohnung installieren ließ. Die Kosten für die Öfen sowie die für die Abholung entstandenen Fahrtkosten machte er beim Jobcenter geltend. Dieses lehnte eine Erstattung der Kosten ab, weil die Ersetzung einer defekten Heizung Angelegenheit des Vermieters sei. Auch habe der Kläger vor Beschaffung der Öfen keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Kosten für Beschaffung und Einbau sind nicht in Regelleistung enthalten

Das Sozialgericht Stuttgart hat den Beklagten zur Kostenübernahme verurteilt. Der Kläger könne die Ersetzung der Öfen nicht vom Vermieter verlangen, auch seien derartige Kosten nicht in der Regelleistung enthalten. Da die Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft erforderlich gewesen seien, stellten sie Kosten der Unterkunft dar, welche nach § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-18-AS-141111_Jobcenter-kann-zur-Kostenuebernahme-fuer-Beschaffung-und-Einbau-von-Heizkoerpern-oder-Oefen-in-Mietwohnung-verpflichtet-werden~N18800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18800 Dokument-Nr. 18800

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.