wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2013
S 16 P 6795/09 -

Bettlägeriger Pflegebedürftiger hat zur Erleichterung seiner Pflege Anspruch auf ein Spezialpflegebett

Von der Pflegekasse zu gewährende Pflegemittel sollen Pflegeperson physisch und psychisch entlasten und häusliche Pflege ermöglichen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein bettlägeriger Pflegebedürftiger Anspruch auf ein Spezialpflegebett mit geteilter Seitenstütze hat, wenn seine Pflege dadurch erleichtert wird und kostengünstigere Alternativen nicht zur Verfügung stehen.

In dem zugrunde liegenden Gerichtsverfahren forderte der schwerstpflegebedürftige Kläger von der Pflegekasse die Versorgung mit einem Spezialpflegebett, das über geteilte, variabel einstellbare Seitenstützen verfügt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme musste der Kläger aufgrund seiner Lähmungen im Bett gepflegt werden. Dabei konnte die Pflege nur dann im Sitzen durchgeführt werden, wenn sich der Kläger mit beiden Händen an den Seitengittern des Bettes festhielt. In dieser Situation ermöglichte ein Pflegebett mit geteilter Seitenstütze der Pflegeperson die beschwerliche Körperpflege "barrierefrei" durchzuführen, indem sie nicht mehr über ein Bettgitter hinweg arbeiten musste.

Pflegehilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflege beitragen

Das Sozialgericht Stuttgart hielt diesen Vorteil bei der Pflege für ausreichend und gab der Klage statt. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Pflegekassen ihren Versicherten ein Pflegehilfsmittel - wie das Pflegebett - bereits dann schuldeten, wenn das Mittel dazu beitrage, die Pflege zu erleichtern. Eine deutliche, wesentliche oder erhebliche Verbesserung sei nicht erforderlich. Dies entspreche der gesetzlichen Zielsetzung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die Pflegeperson physisch und psychisch soweit wie möglich zu entlasten, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-16-P-679509_Bettlaegeriger-Pflegebeduerftiger-hat-zur-Erleichterung-seiner-Pflege-Anspruch-auf-ein-Spezialpflegebett~N18939

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18939 Dokument-Nr. 18939

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.