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Auszubildende in Fachschulklassen, die nicht bei ihren Eltern wohnen und Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der eine eigene Wohnung bewohnt, absolviert eine Fachschulausbildung, für die er Leistungen nach
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Da sich der Bedarf des Klägers als Auszubildendem in einer Fachschulklasse, der nicht bei seinen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2013
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14894
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