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Rückzahlungen aus der Heizkostenabrechnung mindern die vom Jobcenter im Folge-monat zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch dann, wenn das Guthaben auf Abschlagszahlungen aus der Zeit vor Beginn des Leistungsbezuges beruht. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die Klägerin bezog nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ab Mitte September 2009 Arbeitslosengeld II. Nachdem das Jobcenter erfahren hatte, dass die Klägerin im Oktober 2009 aus der Jahresabrechnung ihres Energieversorgers ein
Mit ihrem dagegen gerichteten Einwand, dass das aus den während ihrer Berufstätigkeit geleisteten Einzahlungen resultierende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 13970
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