wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 20.07.2011
S 14 AS 6758/10 -

Hartz IV: Kein Eigentumsanspruch an Guthaben aus Energiekostenrechnung

Während der Erwerbstätigkeit entstandenes Guthaben an Energiekosten muss an Jobcenter abgegeben werden

Rückzahlungen aus der Heizkostenabrechnung mindern die vom Jobcenter im Folge-monat zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch dann, wenn das Guthaben auf Abschlagszahlungen aus der Zeit vor Beginn des Leistungsbezuges beruht. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Die Klägerin bezog nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ab Mitte September 2009 Arbeitslosengeld II. Nachdem das Jobcenter erfahren hatte, dass die Klägerin im Oktober 2009 aus der Jahresabrechnung ihres Energieversorgers ein Guthaben von rund 460 Euro erhalten hatte, forderte es die für November 2009 gewährten Leistungen teilweise in Höhe des auf die Heizkosten entfallenden Guthabenbetrages zurück.

Guthaben stellt kein freiwillig angespartes Vermögen dar

Mit ihrem dagegen gerichteten Einwand, dass das aus den während ihrer Berufstätigkeit geleisteten Einzahlungen resultierende Guthaben ihr Eigentum sei und unterhalb des Vermögensfreibetrages liege, konnte die Klägerin nicht durchdringen, da es sich bei dem Guthaben nicht um freiwillig angespartes Vermögen, sondern um Einkommen handelt, welches unabhängig davon, wann und wie es erwirtschaftet wurde, grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu berücksichtigen ist. Das Gesetz sieht insoweit für Heiz- und Betriebskostenerstattungen lediglich eine Modifizierung bezüglich des Zeitpunktes und der Art der Anrechnung des Einkommens vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-14-AS-675810_Hartz-IV-Kein-Eigentumsanspruch-an-Guthaben-aus-Energiekostenrechnung.news13970.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13970 Dokument-Nr. 13970

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.