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Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, das es für die Berechnung des Einkommens nach § 2 Abs. 5 ALG II-V unerheblich ist, ob vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezog aufstockend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Von seinem
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 5 ALG II-VO komme es nur darauf an, ob unentgeltliche Verpflegung vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2019
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online (pm/kg)
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