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Kosten für verschreibungspflichtige, aber außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegende Arzneimittel sind vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, leidet an multiplen Krankheiten. Er begehrte in einem Eilverfahren, das
Der Antrag blieb jedoch erfolglos. Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass es nicht glaubhaft gemacht sei, dass die genannten Magen-Darm-Präparate bzw. Augentropfen nicht durch andere, von der Krankenkasse zu übernehmende Mittel ersetzt werden könnten. Allein die nicht näher begründete Bescheinigung des Hausarztes genüge für eine Glaubhaftmachung nicht. Es sei auch nicht Aufgabe des Jobcenters als Ersatzkostenträger für verschreibungspflichtige, im Einzelfall per Privatrezept verordnete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12242
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