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Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für den Kauf eines moderneren, ernergieeffizienten Kühlschranks, wenn es sich dabei nur um einen Ersatz für einen noch funktionstüchtigen älteren Kühlschrank handelt. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, ist im Besitz eines älteren aber noch voll funktionstüchtigen Kühlschranks. Er beantragte beim
Hiergegen richtete sich die Klage, zu deren Begründung der Kläger geltend machte, der beantragte
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten für die Neuanschaffung eines energieeffizienteren Kühlschranks gegen das beklagte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12296
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