wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2012
S 5 SB 563/08 -

Tod eines Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Feststellung der Schwerbehinderung stellt notwendige Voraussetzung für Gewährung von beantragter Altersrente dar

Ist die Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung notwendig, erlischt der Anspruch auf die Feststellung ausnahmsweise nicht mit dem Tode des Klägers. Dies entschied das Sozialgericht Speyer und gab einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers statt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Sozialgericht Speyer der Klage der Rechtsnachfolger eines im laufenden Klageverfahren verstorbenen Klägers stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz – vertreten durch das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – verurteilt, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Januar 2008 festzustellen.

Kläger hatte Voraussetzungen für Feststellung eines GdB von 50 aufgrund seiner Erkrankungen erfüllt

Die durchgeführten umfangreichen medizinischen Ermittlungen haben ergeben, dass der Kläger entgegen der Einschätzung des Landesamtes bereits im Januar 2008 aufgrund seiner Erkrankungen die Voraussetzungen für die Feststellung eines GdB von 50 erfüllt hat. Die Tatsache, dass der Kläger im Laufe des Verfahrens verstorben ist, steht dem Anspruch der Rechtsnachfolger des Klägers auf rückwirkende Feststellung des GdB ausnahmsweise nicht entgegen.

Gesetzliche Vorgaben machen Anerkennung der Schwerbehinderung bei Beginn der Altersrente erforderlich

Zwar erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung im Regelfall mit dem Tode des Klägers. Im vorliegenden Fall ist hiervon jedoch eine Ausnahme zu machen. Denn der Kläger hatte im August 2010 bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ab dem 1. September 2010 gestellt. Für die Gewährung der beantragten Altersrente wegen Schwerbehinderung ist es gemäß der gesetzlichen Vorgaben erforderlich, dass der Kläger bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch von der Beklagten anerkannt ist. Die Feststellung der Schwerbehinderung durch die Beklagte ist somit notwendige Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Rente. Dementsprechend erlischt der Anspruch des Klägers auf die Feststellung des GdB trotz seines Todes ausnahmsweise nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2012
Quelle: Sozialgericht Speyer/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Speyer_S-5-SB-56308_Tod-eines-Klaegers-fuehrt-nicht-zwangslaeufig-zum-Erloeschen-des-Anspruchs-auf-Feststellung-einer-Schwerbehinderung.news13356.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13356 Dokument-Nr. 13356

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.