kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, eine medizinisch notwendige Fettabsaugung (Liposuktion) im Rahmen einer stationären Behandlung als Krankenkassenleistung zu übernehmen.
Die 1969 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die unter einem Lipödem der Beine leidet, hatte bereits im Jahr 2011 vor dem Sozialgericht Oldenburg die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung erstritten und diese 2013 in Anspruch genommen. Im September 2013 beantragte die Klägerin bei der
Das Sozialgericht Oldenburg verurteilte die Beklagte, der Klägerin stationäre Liposuktionsbehandlungen an den bisher nicht behandelten Arealen der Beine zu gewähren. Nach dem im Klageverfahren eingeholten Gutachten sei die Durchführung dieser Behandlungen medizinisch erforderlich, weil andere Therapiemaßnahmen nicht möglich seien und eine ambulante Behandlung nicht in Betracht komme.
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2019
Quelle: Sozialgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Oldenburg_S-63-KR-5314_Krankenversicherung-muss-Kosten-fuer-medizinisch-notwendige-Liposuktion-uebernehmen~N26874
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26874
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.