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Das Sozialgericht Münster hat die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Tiefenhyperthermiebehandlung bejaht und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme der Kosten für eine neue ambulante Behandlungsmethode bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen berufen.
Die Hyperthermie ist eine Behandlungsmethode, bei der die Temperatur des Körpergewebes künstlich erhöht wird. Bei Krebserkrankungen wird diese Behandlungsmethode in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie in Einzelfällen angewandt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) hat mit Beschluss vom Januar 2005 die Aufnahme der Hyperthermie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt.
Das Sozialgericht Münster hat trotz dieser Entscheidung des GBA die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Sozialgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 10738
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