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Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, müssen deswegen nicht auf das bayerische Familiengeld verzichten. Dies hat das Sozialgericht München nun entschieden.
Das Gericht war von einem Elternpaar mit Wohnsitz in Bayern angerufen worden. Beide Eltern sind in
Das Sozialgericht München hat der Klage der Eltern stattgegeben und ihnen bayerisches Familiengeld in Höhe von 250 € monatlich zugesprochen. In seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass die einschlägige EG-Verordnung aus dem Jahre 2004 zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern unter Umständen ausschließe, dies gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handele.
Das bayerische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2021
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31014
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