kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") mindern darf, wenn der Leistungsbezieher die Kündigung für eine geringfügige Beschäftigung erhält. Das Gericht entschied, dass eine Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Regelungen nur dann vorliegt, wenn eine Kündigung tatsächlich mit "Absicht" herbeigeführt wurde. Wird eine Kündigung und ein damit einhergehender Verdienstausfall durch eigenes Handeln nur billigend in Kauf genommen, stellt dies noch keine Absicht dar, die zu einer Minderung der Leistungen führt.
Die aus Mainz stammende Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls war in Privathaushalten als Haushaltshilfe beschäftigt. Zusätzlich bezog sie Arbeitslosengeld II vom
In einem Hinweis an das
Aufgrund des Hinweises des Sozialgerichts hob das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Sozialgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Mainz_S-15-AS-43813-ER_Hartz-IV-Kuerzung-von-Leistungen-nur-bei-mit-Absicht-herbei-gefuehrter-Kuendigung-zulaessig~N16185
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16185
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.