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Chronisch kranke und behinderte Menschen, die über einen Funktionsgymnastikkurs auf Kosten der Krankenkasse dauerhaft medizinisch notwendige Übungen erlernt haben, haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewilligte die beklagte
Das Sozialgericht Mainz gab der Klage teilweise statt. Die Richter verurteilten die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2016
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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