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Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 hatte des Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2012
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 13482
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