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Einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen steht die gesamte Miete zu, wenn er die angemessene Wohnung alleine bewohnt. Haben die Eltern den Mietvertrag mit unterschrieben, vermindert sich sein Anspruch nicht auf 1/3. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.
Gleich in zwei Verfahren nacheinander hat ein Oscherslebener gegen die zuständige ARGE vor dem Sozialgericht Magdeburg gewonnen. Der verschuldete Leistungsbezieher bewohnt alleine eine Wohnung von 37 qm. Der Vermieter hatte aus Gründen der Bonität darauf bestanden, dass beide
Das Sozialgericht Magdeburg hat die ARGE jetzt nochmals verpflichtet, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2010
Quelle: ra-online, SG Magdeburg
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Dokument-Nr. 9362
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