kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Betriebs- und Unterhaltskosten für ein Kfz, wenn er nicht wegen der Behinderung zum Zwecke der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft regelmäßig auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist. Regelmäßig bedeutet nicht nur gelegentlich und vereinzelt, sondern orientiert sich an der Nutzung für die Zwecke der Teilhabe am Arbeitsleben (mindestens 22 notwendige Fahrten monatlich). Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall bezieht der 72jährige pflegebedürftige Kläger - Pflegestufe 1, Merkzeichen außergewöhnliche
Das Sozialgericht hat die gegen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers gerichtete Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Nach dem Gesetz erhielten Personen, die durch eine
Bei den geltend gemachten Fahrten zu Ärzten und Therapeuten handele es sich nämlich um Bedarfe aus dem Bereich der Teilhabe an Leistungen der medizinischen Rehabilitation und nicht um Teilhabeleistungen am Leben in der Gesellschaft. Der Kläger habe hinsichtlich seiner Fahrten zu ambulanten ärztlichen oder ärztlich verordneten Behandlungen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch seine gesetzliche Krankenversicherung nach Maßgabe der Krankentransportrichtlinien. Es sei am Kläger, diese vorrangigen und abschließenden Leistungen bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung geltend zu machen.
Die vom Kläger weiter geltend gemachten Einkaufsfahrten unterfielen ebenfalls nicht dem Bedarf der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Auch hier sei der Kläger auf die Bedarfsdeckung der allgemeinen
Die schließlich vom Kläger geltend gemachten Fahrten zu Verwandten, zu kulturellen oder kirchlichen Einrichtungen unterfielen zwar grundsätzlich dem Anwendungsbereich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-4-SO-477611_Uebernahme-von-Betriebs-und-Unterhaltskosten-fuer-Kfz-nur-zum-Zwecke-der-Teilhabe-an-der-Gesellschaft~N14456
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14456
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.