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Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur
Die Klage hatte vor dem Sozialgericht Karlsruhe keinen Erfolg. Die Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung des Ehemannes der Klägerin sei laut Gericht als
Unter Berücksichtigung auch der anzurechnenden Beträge aus der Zahlung der privaten Unfallversicherung sei - nachdem der überschießende Einkommensanteil des Ehemannes beim Bedarf der Klägerin zu berücksichtigen sei - deren Bedarf im streitgegenständlichen Zeitraum gedeckt. Das zu berücksichtigende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26758
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