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Ein Fußballturnier kann eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung oder Teil einer solchen sein. In diesem Fall steht ein Spieler, der sich während eines Fußballspiels verletzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Voraussetzug ist insoweit, dass die Veranstaltung im Interesse des Unternehmens liegt und von der Autorität der Unternehmensleitung getragen ist. Die Veranstaltung muss darüber hinaus der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und den Beschäftigten einerseits sowie andererseits den Beschäftigten untereinander dienen. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss grds. allen Beschäftigten - sei es als Spieler, sei es als Zuschauer - offen stehen. Eine feste Mindestteilnahmequote ist zwar nicht erforderlich, doch muss neben der Unternehmensleitung eine solch große Anzahl von Beschäftigten teilnehmen, dass das Ziel einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung - die betriebliche Verbundenheit - überhaupt erreicht werden kann.
Bei dem sportlichen Teil der Veranstaltung darf zudem nicht der Wettkampfcharakter im Vordergrund stehen. Diese Voraussetzungen sah das Gericht in einem Rechtsstreit als erfüllt an, in dem der Kläger als Spieler während eines Fußballspiels im Rahmen einer von seinem Arbeitgeber im Anschluss an ein Seminar veranstalteten „Fußball-Europameisterschaft“ verletzt wurde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 10.05.2007
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Dokument-Nr. 4322
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