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Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Sehnenscheidenentzündung im Bereich beider Ellenbogen bei einem Straßenbauer und Pflasterer nicht als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Der 1966 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Anerkennung von Gesundheitsstörungen der Arme/Hände als Folge einer
Auch die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Zwar leide der Kläger an einem Krankheitsbild im Sinne der streitigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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