wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2018
S 1 KO 24/18 -

Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins besteht nur für tatsächlich notwendige Kosten

Kosten für 5-Personen-Tageskarte müssen nicht durch Staatskasse entschädigt werden

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins nur auf die tatsächlich "notwendigen" Kosten beschränkt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits nahm an einer mündlichen Verhandlung des Sozialgerichts in seinem Rechtsstreit wegen Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht teil. Hierzu war sein persönliches Erscheinen angeordnet. Nachfolgend machte er eine Entschädigung für Pkw-Fahrten von seiner Wohnung zum Bahnhof und zurück geltend, sowie für die Bahnfahrt nach Karlsruhe und zurück. Dazu legte er die Tageskarte eines Verkehrsverbunds vor, die die gleichzeitige Benutzung von bis zu fünf Personen erlaubte. Die Kostenbeamtin entschädigte die mit dem Pkw zurückgelegten Fahrtstrecken in beantragter Höhe, im Übrigen jedoch nur die Kosten für eine Tageskarte, die lediglich für eine Person gültig ist.

Anspruch auf Entschädigung besteht lediglich für objektiv erforderliche Fahrtkosten

Der Antrag auf richterliche Festsetzung führte zu keiner höheren Entschädigung. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass der Antragsteller nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Entschädigung allein der durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins objektiv erforderlich gewesenen Fahrtkosten habe. In diesem Zusammenhang sei auch die im Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten. Objektiv erforderlich gewesen seien danach neben den Aufwendungen für die Pkw-Fahrten nur die Kosten für eine Tageskarte für eine Person. Die Mehrkosten für eine 5-Personen-Tageskarte habe der Antragsteller deshalb selbst zu tragen; insoweit bestehe kein Entschädigungsanspruch gegen die Staatskasse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Karlsruhe_S-1-KO-2418_Anspruch-auf-Erstattung-von-Fahrtkosten-zur-Wahrnehmung-eines-Gerichtstermins-besteht-nur-fuer-tatsaechlich-notwendige-Kosten.news25505.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25505 Dokument-Nr. 25505

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.