wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.2013
S 1 KO 1420/13 bis S 1 KO 1429/13 -

Arbeitsloser Sozialleistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust für Teilnahme an mündlicher Verhandlung in eigener Sache

Prozessbeteiligter muss aufgrund eigenen Interesses an Verfahrensausgang mehr Nachteile hinnehmen als andere Zeugen

Nimmt ein arbeitsloser Sozialleistungsempfänger in eigener Sache als Kläger an einer mündlichen Verhandlung teil, steht ihm hierfür, auch wenn das Gericht sein persönliches Erscheinen angeordnet hat, regelmäßig kein Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Bezieher von Altersrente, begehrte Entschädigung für den Verlust von Freizeit wegen seiner Teilnahme an einer mündlichen Gerichtsverhandlung in eigener Sache.

Prozessbeteiligter erleidet wegen eigenem Interesse an Verfahrensausgang keinen zu entschädigenden "Nachteil"

Das Sozialgericht Karlsruhe versagte ihm diese Entschädigung. Nach Auffassung des Gerichts, erleidet ein Prozessbeteiligter wegen seines besonderen Interesses am Verfahrensausgang durch seine Heranziehung zu einer mündliche Verhandlung grundsätzlich keinen zu entschädigenden "Nachteil" im Sinne von § 20 JVEG; durch seine Verfahrensstellung und sein eigenes Interesse am Verfahrensausgang unterscheidet er sich deutlich von einem Zeugen, der ggf. einen Anspruch auf Entschädigung für den Verlust an Freizeit hat. Ein Prozessbeteiligter muss deshalb durch sein Interesse am Verfahrensausgang bereit sein, mehr an Nachteil hinzunehmen als einem Zeugen zugemutet werden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2013
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Karlsruhe_S-1-KO-142013-bis-S-1-KO-142913_Arbeitsloser-Sozialleistungsempfaenger-hat-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung-fuer-Zeitverlust-fuer-Teilnahme-an-muendlicher.news15755.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15755 Dokument-Nr. 15755

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.