wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2010
4 U 512/10 -

Wackelknie: Unfallbedingte Erwerbsfähigkeitsminderung von 30 % setzt Tragen einer Knieführungsschiene voraus

Sozialgericht Karlsruhe zur Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Lockerung des Kniebandapparats

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % bei einer Lockerung des Kniebandapparats (Wackelknie) erst dann erreicht ist, wenn eine Knieführungsschienen getragen werden muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Briefzusteller, zog sich beim Absteigen vom Dienstfahrrad eine Knorpelfraktur bei Riss des vorderen Kreuzbandes des rechten Kniegelenks zu. Die Berufsgenossenschaft erkannte das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall an und gewährte Verletztenrente auf unbestimmte Zeit auf der Bemessungsgrundlage einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %. Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit erhob der Briefzusteller Klage.

Bemessungsgrundlage für die Verletztenrente von 20 % gerechtfertigt

Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der Berufsgenossenschaft bestätigt und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die gerichtliche Beweiserhebung durch ambulante fachorthopädische Untersuchung und Begutachtung des Klägers ergeben habe, dass der Kläger zwar an einem gelockerter Kniebandapparat leide, der muskulär nicht kompensiert werde. Der Kläger bedürfe aber noch keiner Knieführungsschienen. Ebenso wenig sei es infolge des Unfalls bereits zu einer fortgeschrittenen Arthrose gekommen. Daher sei weiter von einer Bemessungsgrundlage für die Verletztenrente von 20 % auszugehen. Dies werde durch das bei nur geringfügig verkürzter Schrittlänge rechts gezeigte flüssige Gangbild ebenso bestätigt, wie durch den annähernd seitengleichen Umfang der Kniegelenke links und rechts (Minderumfang rechts: 1 cm).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_4-U-51210_Wackelknie-Unfallbedingte-Erwerbsfaehigkeitsminderung-von-30-Prozent-setzt-Tragen-einer-Kniefuehrungsschiene-voraus~N10780

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10780 Dokument-Nr. 10780

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.