kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die ARGE muss die Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt nicht nach dem SGB II ("Hartz IV") übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Halle entschieden.
Eine in Halle wohnhafte Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) klagte gegen die ARGE auf Erstattung der Kosten für eine im Mai 2007 durchgeführte mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt ihres Kindes. Sie meinte, dies sei eine “Schulanfängerfahrt“ gewesen, weil nur zukünftige Schulkinder daran teilgenommen hätten. Da diese überwiegend in eine Schulklasse eingeschult würden, habe auch schon ein Klassenverband bestanden. Ohne die Teilnahme wären schwere Nachteile hinsichtlich der schulischen und psychischen Entwicklung zu befürchten gewesen.
Das Sozialgericht Halle hat die Klage abgewiesen. Einmalige Leistungen nach dem SGB II über den Regelsatz hinaus könnten nur für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen erbracht werden. Dort bestehe Teilnahmepflicht und sie seien als Fortsetzung des Unterrichts auf anderer Ebene anzusehen. Die Kindergartenabschlussfahrt sei hingegen freiwillig, diene nicht dem Schulunterricht und werde auch nicht im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen durchgeführt.
Das SGB II sieht einen Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts vor. Dieser beträgt derzeit für alleinstehende Personen 347 Euro und für Kinder 278 Euro. Mit dem Regelsatz, der etwas höher ist als die frühere Sozialhilfe, sind grundsätzlich alle Ausgaben abzudecken. Daneben werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung übernommen. Nur ausnahmsweise dürfen einmalige Leistungen als Zuschuss erbracht werden. Dies sind nach § 23 Abs. 3 SGB II Leistungen für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für weitere im Einzelfall notwendige Leistungen können Darlehen bewilligt werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.06.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Halle_S-2-AS-136707_Hartz-IV-Kein-Zuschuss-fuer-Kindergartenabschlussfahrt~N6277
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6277
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.