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Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall zwar grundsätzlich eine Kürzung der Regelleistung für drei Monate vor, allerdings muss der Hilfeempfänger bereits in der Aufforderung über diese Rechtsfolge belehrt werden. Eine solche Belehrung konnte die Beklagte aber nicht nachweisen, da es aus EDV-technischen Gründen nicht mehr in der Lage war, den
Das Sozialgericht Gießen hob daraufhin die Kürzung auf. Die Festsetzung von Sanktionen setze nach dem Gesetz voraus, dass ein Hilfebedürftiger über die Rechtsfolgen einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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