wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Fulda, Urteil vom 27.01.2010
S 10 AS 53/09 -

SG Fulda: Umgangsrecht erhöht Wohnraumbedarf

Kindern getrennt lebender Eltern muss ausreichend Wohn- und Lebensraum zur Verfügung stehen

Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II kann Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin in der bisherigen Wohnung lebt und dort sein Umgangsrecht ausübt. Dies entschied das Sozialgericht Fulda.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der beklagte Landkreis dem Kläger als Empfänger von SGB II-Leistungen lediglich noch Unterkunfts- und Heizkosten für eine Person bei einer Wohnraumgröße von 45 qm bewilligt, nachdem die Ehefrau (Kindesmutter) mit den gemeinsamen zwei Kindern aus der größeren Wohnung (86 qm) ausgezogen war. Hiergegen wehrte sich der Kläger und erhob Klage. Bei der Ausübung des Umgangsrechts war mit der Kindesmutter vereinbart worden, dass der Kläger die Kinder jeweils an drei Wochenenden im Monat zu sich nimmt; daneben sollten sie die Osterferien, die erste Hälfte der Sommerferien in jedem zweiten Jahr und die Weihnachtferien bei dem Kläger verbringen.

Ausübung des Umgangsrechts bei zu geringem Wohnraum gefährdet

Das Sozialgericht Fulda gab dem Kläger Recht und verurteilte den beklagten Landkreis dazu, die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten zu gewähren. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen nicht ungehindert aufrecht erhalten werden könnten, wenn die Kinder ihre Aufenthalte in beengten Wohnverhältnissen verbringen müssten. Hierdurch sei die Ausübung des Umgangsrechts gefährdet und die durch Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz geschützte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund müsse sicher gestellt werden, dass den Kindern während ihrer Aufenthalte bei einem Elternteil ausreichender Wohn- und Lebensraum zur Verfügung stehe. Aufgrund der zum Umgangsrecht getroffenen Regelung berücksichtigte das Sozialgericht Fulda für jedes Kind den hälftigen zusätzlichen Wohnflächenbedarf, insgesamt weitere 15 qm zu den bisher anerkannten 45 qm. Da der beklagte Landkreis kein zureichendes Konzept vorlegen konnte, um die angemessenen örtlichen Kosten der Unterkunft bei 60 qm Wohnfläche zu ermitteln, und die tatsächlichen Kosten nicht evident zu hoch waren, waren von ihm die tatsächlichen Kosten für 86 qm zu erstatten. Auch die Heizkosten mussten im konkreten Fall in voller Höhe übernommen werden (Rechtsmittelfrist läuft).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2010
Quelle: ra-online, SG Fulda

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Fulda_S-10-AS-5309_SG-Fulda-Umgangsrecht-erhoeht-Wohnraumbedarf.news9255.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9255 Dokument-Nr. 9255

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.