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Ein Pfarrer, der während eines Gottesdienstes stürzt und sich verletzt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Unfallfürsorge der Kirche muss für den Unfall eintreten. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der heute 76-jährige Kläger war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1997 als
Der Unfall wurde der
Das Sozialgericht hat die gegen die
Bei dem
Der Kläger habe auch nicht aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Kläger den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Frankfurt am Main
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Dokument-Nr. 10416
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