wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.09.2009
S 22 EG 6/09 -

Elterngeldanspruch besteht auch für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank

Kein Ausschluss des Elterngeldanspruchs durch Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland

Auch Beschäftigte der Europäischen Zentralbank haben Anspruch auf Elterngeld aus einer deutschen Erziehungsgeldkasse. Das Abkommen zwischen Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland, wonach Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen, ist in diesem Fall nicht wirksam. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main.

Die Klägerin lebt in Deutschland und ist Mutter einer am 5. September 2008 geborenen Tochter. Die Klägerin ist bei der Europäischen Zentralbank angestellt und ging nach Ablauf des Mutterschutzes ab 31. Dezember 2008 in Elternzeit. Ihr Antrag auf Elterngeld wurde von der Erziehungsgeldkasse abgelehnt, weil die Klägerin als Beschäftigte der Europäischen Zentralbank gemäß einem Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht unterliege.

Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld sind erfüllt

Das Sozialgericht Frankfurt hat in seinem Urteil der Klägerin Recht gegeben. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld seien erfüllt. So habe die Klägerin ihren Wohnsitz in Deutschland, lebe mit ihrem Kind in einem Haushalt und betreue und erziehe es selbst. Auch übe sie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.

Doppelbezug von Leistungen ausgeschlossen

Der Anspruch sei auch nicht ausgeschlossen. Zum einen habe der Gesetzgeber bei der Regelung des Elterngeldes im Jahr 2006 nicht beabsichtigt, Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank auszuschließen. Zum anderen beziehe sich die Ausschlussregelung des 1998 geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland nur auf die Beschäftigungsbedingungen von Bediensteten der Europäischen Zentralbank. Beim Elterngeld gehe es aber nicht um Beschäftigungsbedingungen, sondern um eine Unterstützungsleistung für Eltern in der Frühphase der Elternschaft. Auch sei, da die Europäische Zentralbank keine vergleichbare Leistung bereitstelle, eine Doppelbezug von Leistungen ausgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2010
Quelle: ra-online, SG Frankfurt am Main

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Frankfurt-am-Main_S-22-EG-609_Elterngeldanspruch-besteht-auch-fuer-Mitarbeiter-der-Europaeischen-Zentralbank.news9485.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9485 Dokument-Nr. 9485

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.