wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2006
S 10 U 643/02 -

Brutaler Überfall auf dem Weg zur Arbeit begründet Anspruch auf Unfallrente

Anspruch erlischt nur bei gezieltem Angriff, der nachgewiesen werden muss

Ein Arbeitnehmer, der auf dem Weg zur Arbeit durch einen tätlichen Angriff verletzt wird, hat nur dann einen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft, wenn die Tat nicht dem privaten Bereich des Verletzten zuzuordnen ist. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor. Seien die Beweggründe dem privaten Bereich des Verletzten zuzurechnen, bedeute die Zurücklegung des Weges von oder zu der Arbeitsstätte hingegen nur eine von vielen Gelegenheiten für den Überfall.

Ein Bauingenieur wurde auf dem Weg zur Arbeit vor seiner Wohnung überfallen. Ein maskierter Täter hieb mit einer Machete auf ihn ein und verletzte ihn schwer am ganzen Körper. Die Berufsgenossenschaft (BG) verweigerte die Zahlung einer Unfallrente, da die Tat nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit gestanden habe. Da der Täter eine Waffe mit großer Klinge bei sich getragen habe, handele es sich um einen gezielten Angriff.

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt ist der Unfallversicherungsschutz in diesem Fall jedoch nicht entfallen. Zwar komme es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei einem vorsätzlichen Angriff entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an. Es bedürfe jedoch nicht zwingend eines betriebsbezogenen Tatmotivs, um den inneren Zusammenhang zwischen dem Überfall als Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit herzustellen. Seien die Beweggründe dem privaten Bereich des Verletzten zuzurechnen, bedeute die Zurücklegung des Weges von oder zu der Arbeitsstätte hingegen nur eine von vielen Gelegenheiten für den Überfall. In diesen Fällen würde die betriebsfremde Beziehung zwischen Täter und Versichertem überwiegen.

Bislang konnte nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt weder ein Täter noch ein Tatmotiv festgestellt werden. Daran konnte auch eine Darstellung in der Sendung „XY ungelöst“ nichts ändern. Damit habe die insoweit beweispflichtige BG nicht nachweisen können, dass die Tat überwiegend persönlich motiviert gewesen sei. Dass der Verletzte angesichts seiner Frauenbekanntschaften aus Eifersucht, Hass oder Wut Opfer des Überfalls geworden sei, wies das Gericht als bloße Vermutung zurück. Angesichts seiner Stellung als Oberbauleiter einer großen Baustelle könnte er ebenso gut von einem der zahlreichen Mitarbeiter seiner Subunternehmen überfallen worden sein. Auch eine schlichte Verwechslung sei nicht auszuschließen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 05.04.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Frankfurt-am-Main_S-10-U-64302_Brutaler-Ueberfall-auf-dem-Weg-zur-Arbeit-begruendet-Anspruch-auf-Unfallrente.news4655.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4655 Dokument-Nr. 4655

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.