kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Weihnachtsfeier gilt so lange als Dienstzeit, bis auch der Chef nach Hause gegangen ist. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Einem Verwaltungsangestellten der Stadt Dreieich, der an einer Weihnachtsfeier teilgenommen und sich beim Sturz von einer Treppe ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen hatte, steht - nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main - ein Anspruch auf Unfallrente zu. Es sei unbedeutend, dass in den zwei Stunden vor dem Unfall außer dem Verunglückten nur noch dessen Amtsleiter sowie die Pächter des Restaurants anwesend waren.
Die Feier sei weder durch eine entsprechende Anweisung noch faktisch durch den Weggang der überwiegenden Mitarbeiter beendet worden. Zudem habe der Amtsleiter zuvor bestimmt, dass der zuletzt noch anwesende Mitarbeiter einen Kontrollgang macht und die Tür zwischen dem Bürgerhaus und dem Restaurant verschließt. Der Verunglückte habe mithin von einer Fortdauer der Weihnachtsfeier zum Unfallzeitpunkt ausgehen können.
RVO § 548 Abs. 1; SGB VII § 56 Abs. 1
Bis zu dem offiziellen Ende einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung besteht Unfallversicherungsschutz. Ist dieser Zeitpunkt nicht bestimmt, können die Teilnehmer von der Fortdauer der Veranstaltung ausgehen, solange der Vorgesetzte anwesend ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2006
Quelle: ra-online, Sozialgericht Frankfurt am Main
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Frankfurt-am-Main_S-10-U-262303_Arbeitsunfall-Weihnachtsfeier-ist-Dienstbis-der-Chef-geht~N2099
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2099
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.