wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2016
S 33 SV 26/15 -

Klage eines "Reichsbürgers" auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung erfolglos

"Reichsbürger" verlangt als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands vergeblich Unterhalt in Höhe von 13.000 Euro monatlich

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines sogenannten "Reichsbürgers" auf Erhalt von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung abgewiesen.

Der Kläger aus Wuppertal begehrte Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung vom Sozialamt, da er Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands sei. Ihm sei Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 (ca. 13.000 Euro monatlich) zu gewähren.

SG weist Klage als unzulässig ab

Das Sozialgerichts Düsseldorf wies die Klage bereits als unzulässig ab. Zum einen habe der Kläger schon keine ladungsfähige Anschrift angegeben, sondern nur ein Postfach. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift gehöre zu den zwingenden Bestandteilen einer wirksamen Klageerhebung. Zum anderen sei die Klage rechtsmissbräuchlich. Es sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach vorgetragener Überzeugung keine hoheitlichen Befugnisse habe. Ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter" wies das Gericht darauf hin, dass nach der Haager Landkriegsordnung die Regierung, in deren Gewalt sich Kriegsgefangene befänden, für deren Unterhalt zu sorgen hätte. Als Teil des humanitären Völkerrechts begründe dies keine subjektiven Rechte, auf die sich der Kläger berufen könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2017
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Duesseldorf_S-33-SV-2615_Klage-eines-Reichsbuergers-auf-Unterhalt-nach-der-Haager-Landkriegsordnung-erfolglos.news23972.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23972 Dokument-Nr. 23972

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.