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Der Eilantrag eines Taxiunternehmers aus dem Kreis Viersen, der sich gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gewandt hatte, ist abzulehnen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das Recht, Lohnzahlungen zu schätzen, wenn das Taxiunternehmen aufgrund fehlender Lohnunterlagen keine Nachweise erbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die
Das Sozialgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den
Die DRV habe, um die Höhe der Sozialversicherungsabgaben festzustellen, den tatsächlichen Lohn unter Rückgriff auf die Feststellungen der Steuerbehörden schätzen dürfen. Der Antragsteller habe seine Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnunterlagen verletzt und die Summe der Arbeitsentgelte sei nicht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand zu ermitteln. Auch hinsichtlich der Höhe sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2013
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15332
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